Leeres Nest

Mit dem Oktober beginnt wieder die Zeit des Strauch- und Baumrückschnittes. Darf man auch vor dem Oktober schon einzelne Sträucher zurückschneiden? Warum gilt die Schonzeit von März bis September? Die Fragen kommen immer wieder, weil auch von Strafen die Rede ist.

Naturschutzgesetz

Das Bundesnaturschutzgesetz §39 besagt, dass Sträucher und Bäume zum Schutz der Tiere in der Schonzeit von März bis September nicht stark zurückgeschnitten werden dürfen. Je nach Kommune kann ein Handeln mit Geldstrafe geahndet werden. Mit dem Gesetz ist nicht gemeint, dass man nichts machen darf. Es ist ein großer Irrtum, dass in den Sommermonaten nach der Blüte die Ziergehölze nicht wieder in Form gebracht werden sollen. Ganz im Gegenteil: Form- und Pflegeschnitte können auch im Sommer gemacht werden, wenn in den Gehölzen nicht genistet wird!!! Gesetze sind zum Schutz da und nicht um Nachbarn bei ihrer Gartenarbeit zu verunsichern.

Baumschnitt

Bei Bäumen wir in der Regel im Herbst ein Erhaltungsschnitt durchgeführt. Fällen darf man Bäume auch auf dem eigenen Grundstück nur mit Genehmigung. Eine Ausnahme bilden alte nicht mehr tragende Obstgehölze, aber auch da sollte man Vorsicht walten lassen: Häufig tragen die Bäume alternierend. Auf ein Jahr ohne oder wenig Früchte folgt ein Jahr mit vielen Früchten. Und ein alter Obstbaum entfaltet im Garten gerade seinen besonderen Charme.

Winterfütterung

Die leeren Nester in den Sträuchern bleiben erhalten und die Nistkästen werden im Herbst ausgefegt. Das Zerstören oder Entfernen von Nestern ist nicht erlaubt. Viele Nester werden im nächsten Frühjahr nur erneuert und wieder bezogen und hoffentlich auch die Nistkästen. Damit die Vögel gut durch den Winter kommen, beginnt die Fütterung mit dem ersten Frost. Wenn man einmal mit füttern angefangen hat, muss man bis zum Frühjahr durchfüttern.

Schutz & Schonzeit
Jede Form der Entwicklung von Leben ist schützenswert!